Bund will NGOs Spenden für Flüchtlingshilfe abziehen

Auch die Caritas hat den Brief bekommen, in dem den Hilfsorganisationen angekündigt wurde, dass ihre Spenden für die Flüchtlingsunterstützung von deren Förderung abgezogen werden soll.

Der Förderungsvertrag bezieht sich nach Maßgabe der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres auf die Abwicklung der Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge. Spendenmittel, die für den unmittelbaren Zweck der Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge gespendet wurden, werden von den diözesanen Caritasorganisationen auch dafür verwendet. Die im Schreiben genannte Widmung „Flüchtlingshilfe“ findet sich nicht im Förderungsvertrag. Flüchtlingshilfe ist weit mehr als die im Vertrag definierten Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge.

Spendenmittel, die der Caritas allgemein für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt werden, finden dort Verwendung, wo die Not am größten ist und keine staatlichen Hilfsmaßnahmen vorhanden sind. Also in der Hilfe vor Ort, in den Flüchtlingslagern im Libanon und in Jordanien, in Griechenland und entlang der Balkanroute sowie in der Inlandshilfe für Flüchtlinge u.a. für Lernunterstützung für Flüchtlingskinder, Hilfsmaßnahmen für unbegleitete und minderjährige Flüchtlinge, Psychotherapie und Krisenintervention, Vermittlung von Wohnraum für Asylsuchende, Sozialberatung usw.

Mit Spenden wird dort geholfen, wo es keine oder nur unzureichende Hilfestellungen der öffentlichen Hand gibt. Das gilt auch für den Flüchtlingsbereich. Neben der akuten Flüchtlingsnothilfe betreut die Caritas österreichweit 40.500 AsylwerberInnen in Grundversorgung, davon 8.700 in von der Caritas betriebenen Unterkünften. Mehr als 31.700 Flüchtlinge, die privat oder in Quartieren anderer Unterkunftsgeber untergebracht sind, werden mobil, regional oder ambulant von der Caritas betreut.
Ein weiteres wichtiges Feld ist der Bereich der Integration. Viele Hilfestellungen, z.B. die Lerncafés der Caritas, wären ohne Spenden gar nicht möglich.

Diese Republik hat im vergangenen Jahr Großes für Menschen in Not geleistet. Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und mit großer Unterstützung aus der Zivilgesellschaft wurden Menschen in Not versorgt und zahlreiche Quartiere geschaffen.

Doch klar ist auch: Flüchtlingshilfe ist kein Akt der Mildtätigkeit, sondern zu allererst Aufgabe und Verpflichtung des Staates. Ein Griff in die Taschen der Spender ist nicht zulässig. Hier gibt es eine klare Verantwortung der Republik. Wir würden uns daher auch erwarten, dass diese Verantwortung wahrgenommen wird. Wir sind zuversichtlich, dass hier eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.