Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen
Seit 2017 sind Hilfsorganisationen und somit auch die Caritas verpflichtet, Spenden, die bei ihnen einlangen, stellvertretend für die SpenderInnen beim Finanzamt zu melden.
Das heißt, dass wir Infos zu Spenden von Privatpersonen nach deren Zustimmung im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt übermitteln müssen. Diese Spendenbeträge werden dann automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Was müssen Sie tun, wenn Sie Ihre Spenden von der Steuer absetzen möchten?
Damit das Finanzamt Sie auch eindeutig identifizieren kann, braucht die Caritas von Ihnen:
Ihren Vor- und Zunamen (wie im Meldezettel geschrieben)
Ihr Geburtsdatum
Worauf müssen Sie achten?
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns Ihren ersten Namen melden. Wenn Ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.
Welche Vorteile haben Sie dadurch?
Sie müssen uns Ihr Geburtsdatum einmalig bekannt geben. Das gilt als Ihre Zustimmung, dass wir Ihre Spenden dem Finanzamt übermitteln dürfen. Ihre Spenden werden dann automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.
Wie können Sie uns Ihr Geburtsdatum zukommen lassen?
per Mail: spendenabsetzbarkeit(at)caritas-salzburg.at
per Telefon unter +43 05 1760 6138
oder postalisch an: Caritas Salzburg, Friedensstraße 7, 5020 Salzburg
Was passiert, wenn Sie uns Ihr Geburtsdatum nicht bekannt geben?
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vornamen, Namen und Geburtsdatum können von uns nicht dem Finanzamt gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Was passiert wenn Sie Ihre Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben?
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim Jahresausgleich die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Können Sie die Übermittlung der Spenden untersagen, nachdem Sie uns Ihre Daten bekannt gegeben haben?
Sie können jederzeit die Datenübermittlung an das Finanzamt ausdrücklich untersagen. Die Spenden eines Kalenderjahres, die bis zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Untersagung erfolgt sind, müssen von uns an das Finanzamt gemeldet werden.
Wie werden Firmenspenden abgesetzt?
Spenden aus dem Betriebsvermögen werden nicht automatisch berücksichtigt. Das heißt, dass die Caritas weiterhin den Firmen eine Spendenbestätigung ausstellen wird.
Weiter Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier:
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar
Kontakt
Telefon:
+43 05 1760 6138
Mail:
spendenabsetzbarkeit@caritas-salzburg.at
Spendenabsetzbarkeitsnummer
Caritas Salzburg:
SO1257
Spendenkonto
Raiffeisenverband Salzburg:
IBAN AT11 3500 0000 0004 1533
BIC RVSAAT2S